Juristische Irrtümer
Haftung für die Garderobe
Irrtum: Für die Garderobe wird nicht gehaftet, wenn der Gastwirt ein entsprechendes Schild aushängt.
Richtig ist: In vielen Fällen haften die Gastwirte trotz des obligatorischen Schildes für die Garderobe der Gäste.
Wenn der Wirt die Garderobe bewacht oder der Gast die Garderobe nur an einer Stelle ablegen kann, die für ihn nicht einsehbar ist, kann der Wirt seine Haftung durch ein solches Schild nicht ausschließen.
Herstellergarantie
Irrtum: Wer etwas Mangelhaftes kauft, muss akzeptieren, dass der Verkäufer die Sache zum Hersteller schickt und sie dort untersuchen und reparieren lässt.
Richtig ist: Ansprechpartner beim Kauf einer mangelhaften Sache ist in der Regel nur der Verkäufer und nicht der Hersteller.
Ab Kaufdatum haftet der Verkäufer zwei Jahre dafür, dass der gekaufte Artikel beim Kauf mangelfrei war. Gegenüber dem Hersteller hat man somit als Käufer keine Rückgabe- oder Nachbesserungsrechte. Etwas anderes gilt nur, wenn der Hersteller freiwillig eine Garantie gewährt.
Kreuze als Unterschrift
Irrtum: Nur Analphabeten dürfen wirksam mit "drei Kreuzen" unterschreiben.
Richtig ist: Jeder kann eine wirksame Unterschrift aus drei Kreuzen leisten, wenn sie natariell beurkundet wird. Ohne notarielle Beurkundung könner aber auch Analphabeten schriftformbedürftigte Dokumente nicht wirksam mit drei Kreuzen unterschreiben.
Reklamation nur gegen Kassenbon
Irrtum: Mangelhafte Ware kann ich nur reklamieren, wenn ich den Kassenzettel noch habe.
Richtig ist: Ein Kassenzettel ist nicht nötig, wenn ich andere Beweise für den Kauf bei einem bestimmten Händler habe.
Eine Zeugenaussage ist zum Beispiel ein mindestens genauso gutes Beweismittel wie ein Kassenzettel. Kontoauszüge von Kartenzahlungen gelten auch. Genauso wie ein Preisschild, das möglicherweise noch an der Ware ist.
Taschenkontrollen im Supermarkt
Irrtum: Das Kassenpersonal im Supermarkt hat ein Recht auf Taschenkontrollen.
Richtig ist: Ein Recht auf Taschenkontrollen besteht nicht.
Sollte das Supermarktpersonal versuchen, den Kunden zur Duldung einer Taschenkontrolle zu zwingen, so macht es sich unter Umständen wegen Nötigung strafbar. Selbst die Polizei darf derartige Kontrollen nur dann vornehmen, wenn ein Verdacht auf eine Straftat vorliegt.
Umtausch ausgeschlossen
Irrtum: Reduzierte Ware kann man nicht umtauschen, auch wenn sie fehlerhaft ist.
Richtig ist: Fehlerhafte Ware kann man immer reklamieren, egal ob sie preisreduziert ist oder nicht.
Unverlangt zugesandt
Irrtum: Unverlangt zugesandte Ware muss man ein halbes Jahr lang aufbewahren.
Richtig ist: Wer unbestellte Ware erhält, muss sie in der Regel werder aufheben noch zurückgeben.
Ehe und Eigentum
Irrtum: Ehepartnern gehört alles gemeinsam, wenn sie keinen Ehevertrag haben.
Richtig ist: Auch ohne Ehevertrag behält jeder Ehepartner sein Eigentum für sich.
Ehe und Schulden
Irrtum: Man muss die Schulden seines Ehepartners bezahlen.
Richtig ist: Jeder ist für seine Schulden selbst verantwortlich - auch jeder Ehepartner.
Eine Ausnahme gibt es: wenn ein Ehevertrag geschlossen wurde, in dem die so genannte Gütergemeinschaft vereinbart wurde.
Eltern haften für ihre Kinder
Irrtum: Eltern müssen haften, wenn ihre Kinder etwas beschädigen.
Richtig ist: Eltern haften nicht für ihre Kinder, sondern nur für ihr eigenes Verhalten.
Kinder ab sieben Jahren müssen Schäden, die sie verschuldet haben, grundsätzlich selbst zahlen. Wenn das Kind noch keine sieben Jahre alt ist oder es kein Geld hat, hat der Geschädigte Pech. Eltern haften nur, wenn sie die Aufsichtspflicht veletzt haben. Bei kleinen Kindern kann eine ständige Beobachtung erforderlich sein. Bei älteren und vernünftigen Kindern genügt eine bloße Belehrung über Gefahren. Wenn aber eine Mutter ein dreijähriges Kind machen lässt, obwohl sie weiss, dass etwas passieren kann, wenn auch selten, hat sie die Aufsichtspflicht verletzt.
Festnahmerecht bei Straftaten
Irrtum: Nur die Polizei hat ein Festnahmerecht.
Richtig ist: Jedermann darf Tatverdächtige auf frischer Tat festnehmen.
Haftungsausschluss für Links
Irrtum: Wer einen Haftungsausschluss (Disclaimer) benutzt, muss nicht für die Inhalte verlinkter Internetseiten haften.
Richtig ist: Es gibt keinen umfassenden Schutz durch die im Internet üblichen Standard-Disclaimer.
Internet und geistiges Eigentum
Irrtum: Inhalte, die frei zugänglich ins Internet gestellt werden, dürfen benutzt und kopiert werden.
Richtig ist: Das Urheberrecht gilt auch im Internet.